09.03.2007 - Der Württembergische Leichtathletik-Verband (WLV) hat im Oktober 2005
auf seinen Internetseiten einige Hinweise zu diesem Thema veröffentlicht.
Der Württembergische Leichtathletik-Verband (WLV) hat im Oktober 2005 auf seinen Internetseiten einige Hinweise zu diesem Thema veröffentlicht.
Aus diesen Hinweisen möchte ich einige Passagen mitteilen. Ich werde teilweise wörtlich und teilweise sinngemäß zitieren.
2. Morsche Netze, Netze mit Löchern, die vor Wettkampfbeginn notdürftig zugebunden werden und das nicht nur bei alten
3. Die Platzeigener, Vereine usw. sind auf den Unsicherheitsfaktor morsches Netz, Netz mit Löchern usw. hinzuweisen. Jeder muss sich vor dem Beginn der Wettkampfzeit ein unverfälschtes Bild vom Schutzgitter machen und so genannte Belastungsversuche durchführen.
4. Das Flicken der Netze hilft im Grenzfall nicht sehr viel, auch wenn es gemacht werden muss. Deshalb ist großräumig abzusperren und zwar wesentlich mehr als in den Wettkampfregeln (IWR) vorgeschrieben ist.
5. In der Nähe des Netzes darf sich niemand aufhalten, wenn dessen Stabilität zweifelhaft ist, denn die Geräte werden eventuell ungebremst durchfliegen. Alle versammeln sich am hinteren Ende mit ausreichendem Abstand, auch wenn dadurch die Beobachtung des Versuchsablaufes durch das Kampfgericht nicht mehr vollständig möglich ist. Es gibt auch bei sonst leerem Stadion oder auf einem Nebenplatz ohne Zuschauer keine Alternative anders zu handeln.
Was muss im Vorfeld einer Veranstaltung bzw. eines Wettkampfes beachtet werden:
1. Bei der Aus- und Weiterbildung der Kampfrichter ist das Thema Sicherheit ausführlich zu behandeln.
Besonderheiten bei Stoß und
Wurf:
1. Im Gegensatz zu den übrigen Leichtathletik-Disziplinen wird bei Stoß und Wurf ein Wettkampfgerät benötigt, das beim Einsatz eine hohe Bewegungsenergie entwickelt. Nach dem Verlassen der Hand sind die Geräte nicht mehr steuerbar., Sie fliegen bis zum Aufschlag – normalerweise ist das der Boden. Hier wird eine große Energie freigesetzt.
3. Die wartenden Wettkämpfer müssen sich hinter der hinteren Hälfte des Abwurfkreises aufhalten. Dies gilt analog auch beim Speerwurf.
4. Übungswürfe neben der Anlage sind verboten.
5. Nach erfolgter Weitenmessung bleibt der
Ring/Abwurfraum so lange gesperrt, bis die Vorbereitungen für den nächsten Versuch beendet sind.
6. An jeder Sektorseite sind Kampfrichter zu postieren, die die Aufgabe haben, die Flug- und Landebereiche freizuhalten. Auf so genannte „Querdurchläufer“ ist besonders zu achten.
7. Das Anlaufen zur Landestelle zur Weitenmessung erfolgt seitlich von hinten in Flugrichtung, so dass das Gerät immer vor dem Kampfrichter in der Luft ist.
8. Beim Hammerwurf sind die Schutzgitterflügel entsprechend der Wurfhand/Drehrichtung einzustellen. Dazu ist es erforderlich, dass der Schriftführer beim Abhaken vor dem Einwerfen die Drehrichtung erfragt. Er gibt diese dann vor dem Wurf dem Kampfgericht bekannt.
9. Beim Hammerwurf ist auch der schleudernde Verbindungsdraht zu beachten. Speere und Disken fliegen nicht immer Geradeaus. Diese beiden Geräte (Disken und Speere) werden auch vom Seitenwind beeinflusst.
12. Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem
Unfall kommen, ist die Wettkampfleitung sofort zu verständigen, damit der örtliche Rettungsdienst umgehend informiert werden kann und
Rettungsmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden können.
04.10.2006 Aschaffenburg, Bertold Heyder