09.03.2007 - Der Württembergische Leichtathletik-Verband (WLV) hat im Oktober 2005 auf seinen Internetseiten einige Hinweise zu diesem Thema veröffentlicht.


Der Württembergische Leichtathletik-Verband (WLV) hat im Oktober 2005 auf seinen Internetseiten einige Hinweise zu diesem Thema veröffentlicht.

Aus diesen Hinweisen möchte ich einige Passagen mitteilen. Ich werde teilweise wörtlich und teilweise sinngemäß zitieren.

1. Sichere Anlagen, eine Wettkampforganisation und ein Ablauf, die Sicherheit ernst nehmen und dabei nicht nachlässig werden, müssen stets gewährleistet sein und erfüllt werden. Dies ist unserer aller Aufgabe und Verantwortung.

2. Morsche Netze, Netze mit Löchern, die vor Wettkampfbeginn notdürftig zugebunden werden und das nicht nur bei alten

Netzen, haben sich als gravierendes Sicherheitsrisiko herausgestellt. Es hat sich bei einigen Wettkämpfen gezeigt, dass alte, von Wind und Wetter geschwächte, mit Schnur geflickte Netze der Wucht eines Hammers nicht mehr Stand  halten konnten. Trotz sonst vorbildlicher Sicherheitsmaßnahmen und großräumiger Absperrungen wurden schwerwiegende Unfälle sozusagen um Haaresbreite vermieden. 

3. Die Platzeigener, Vereine usw. sind auf den Unsicherheitsfaktor morsches Netz, Netz mit Löchern usw.  hinzuweisen.  Jeder muss sich vor dem Beginn der Wettkampfzeit ein unverfälschtes Bild vom Schutzgitter machen und so genannte Belastungsversuche durchführen.

4. Das Flicken der Netze hilft im Grenzfall nicht sehr viel, auch wenn es gemacht werden muss. Deshalb ist großräumig abzusperren und zwar wesentlich mehr als in den Wettkampfregeln (IWR) vorgeschrieben ist.

5. In der Nähe des Netzes darf sich niemand aufhalten, wenn dessen Stabilität zweifelhaft ist, denn die Geräte werden eventuell ungebremst durchfliegen. Alle versammeln sich am hinteren Ende mit ausreichendem Abstand, auch wenn dadurch die Beobachtung des Versuchsablaufes durch das Kampfgericht nicht mehr vollständig möglich ist. Es gibt  auch bei sonst leerem Stadion oder auf einem Nebenplatz ohne Zuschauer keine Alternative anders zu handeln.  

Was muss im Vorfeld einer Veranstaltung bzw. eines Wettkampfes beachtet werden:

1. Bei der Aus- und Weiterbildung der Kampfrichter ist das Thema Sicherheit ausführlich zu behandeln.

2. Bei der Bewerbung um die Durchführung von Veranstaltungen muss dem Ausrichter klar sein, dass zum Zeitpunkt des Wettkampfes die Wurfanlagen den Regeln entsprechen müssen.

 

3. Zeitpläne müssen so gestaltet werden, dass die Flugbereiche der Geräte sich nicht räumlich und nicht zeitlich überschneiden. Mit den Anlaufbahnen der Sprünge lässt sich eine Überschneidung nicht immer vermeiden. Darüber müssen aber die betroffenen Kampfgerichte (z.B. für Weitsprung und für Speerwurf) rechtzeitig informiert werden.

 

4. Die Zeitpläne müssen auf die Größe der Teilnehmerfelder abgestimmt sein, damit sie auch bei größeren Feldern eingehalten werden können. Sonst gibt es Konflikte. Gibt es dennoch Verzögerungen, müssen die Sicherheitsrisiken beim weiteren Ablauf als Prioritäten berücksichtigt werden (Sicherheit geht vor!). 5. Die Kampfgerichte sind vor Wettkampfbeginn auf die Sicherheitsaspekte hinzuweisen. Dabei ist besonders die Unterweisung der noch unerfahrenen Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies geschieht in den Kampfrichterschulungen und/oder    in den Kampfrichtersitzungen vor dem Beginn einer Veranstaltung.

 

6. Die Wettkampfanlagen (Netze und Sicherheitsbereiche) sind vor Wettkampfbeginn vom zuständigen Schiedsrichter    und/oder Obmann zu überprüfen und gegebenenfalls unter Information der Wettkampf- bzw. Einsatzleitung mit den örtlich Verantwortlichen in einen sicheren Zustand zu versetzen.

 

7. Die Wettkämpfer/innen erhalten vor dem Einstoßen/Einwerfen eine Sicherheitsbelehrung, die auch auf die lokalen Gegebenheiten (z.B. Überschneidung der Anläufe von Weitsprung und Speerwurf) eingeht.


Besonderheiten bei Stoß und Wurf:

1. Im Gegensatz zu den übrigen Leichtathletik-Disziplinen wird bei Stoß und Wurf ein Wettkampfgerät benötigt, das beim Einsatz eine hohe Bewegungsenergie entwickelt. Nach dem Verlassen der Hand sind die Geräte nicht mehr steuerbar., Sie fliegen bis zum Aufschlag – normalerweise ist das der Boden. Hier wird eine große Energie freigesetzt.

2. Die Kampfgerichte sorgen dafür, dass sich niemand direkt am Netz (kann nachgeben), im Flug- und Landebereich der Geräte aufhält. Flug- und Landebereiche können weitaus größer sein als der Sektor. Die Austrittswinkel bei Diskus- bzw. Hammerwurf können wesentlich größer sein als der Öffnungswinkel des Sektors.

 

3. Die wartenden Wettkämpfer müssen sich hinter der hinteren Hälfte des Abwurfkreises aufhalten. Dies gilt analog auch beim Speerwurf.

4. Übungswürfe neben der Anlage sind verboten.

5. Nach erfolgter Weitenmessung bleibt der Ring/Abwurfraum so lange gesperrt, bis die Vorbereitungen für den nächsten Versuch beendet sind.

6. An jeder Sektorseite sind Kampfrichter zu postieren, die die Aufgabe haben, die Flug- und Landebereiche freizuhalten.  Auf so genannte „Querdurchläufer“ ist besonders zu achten.

7. Das Anlaufen zur Landestelle zur Weitenmessung erfolgt seitlich von hinten in Flugrichtung, so dass das Gerät immer vor dem Kampfrichter in der Luft ist.     

8. Beim Hammerwurf sind die Schutzgitterflügel entsprechend der Wurfhand/Drehrichtung einzustellen. Dazu ist es erforderlich, dass der Schriftführer beim Abhaken vor dem Einwerfen die Drehrichtung erfragt. Er gibt diese dann vor dem Wurf dem Kampfgericht bekannt.

9. Beim Hammerwurf ist auch der schleudernde Verbindungsdraht zu beachten. Speere und Disken fliegen nicht immer Geradeaus. Diese beiden Geräte (Disken und Speere) werden auch vom Seitenwind beeinflusst.

10. Das Schutzgitter darf nicht zur besseren Maßbandführung hochgebunden werden.

11. Wenn eine Gefahr während des Fluges auch nur im Ansatz zu erkennen ist, hilft nur noch lautes Rufen und wildes Gestikulieren, um auf die Gefahr aufmerksam zu machen. Die angesprochenen Personen haben stets das Gerät zu beobachten, um rechtzeitig ausweichen zu können. Bei Gefahrenmomenten dieser Art können das Umdrehen unddas Weglaufen zu schweren Unfällen führen.

12. Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall kommen, ist die Wettkampfleitung sofort zu verständigen, damit der örtliche Rettungsdienst umgehend informiert werden kann und Rettungsmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden können.

04.10.2006 Aschaffenburg, Bertold Heyder

Weiterführende Sicherheitshinweise

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